Tauchtauglichkeit

Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung stellt für viele Sporttaucher
ein lästiges, wenn auch notwendiges Übel dar, welches in regelmäßigen
Abständen scheinbar "unnütze Kosten" verursacht.
Sie macht aber Sinn, denn Tauchunfallanalysen zeigen, dass bei einem
großen Teil der (insgesamt sehr seltenen) tödlichen Tauchunfälle
gesundheitliche Gründe eine wesentliche Rolle gespielt haben.

In Deutschland ist nach wie vor jeder Arzt dazu berechtigt, eine
Tauchtauglichkeitsuntersuchung durchzuführen und ein entsprechendes
Attest auszustellen, unabhängig davon, ob er mit den spezifischen
Problemen des Tauchens vertraut ist.
Ebenso darf er Art und Umfang der Untersuchung selbst bestimmen, da es
keine rechtlich verbindlichen Vorgaben gibt. Um hier eine Einheitlichkeit
herbeizuführen und auch um in der Tauchmedizin weniger erfahrenen
Ärzten eine Leitlinie an die Hand zu geben, hat die Gesellschaft für Tauch-
und Überdruckmedizin (GTÜM) e.V. entsprechende Richtlinien erstellt.
Dennoch bleibt die Tauglichkeit bei einer Reihe von gesundheitlichen
Störungen im Ermessen des Untersuchers.

Aus diesem Grund empfiehlt sich, die Untersuchung bei einem mit der Tauchmedizin
oder wenigstens den GTÜM-Richtlinien vertrauten Arzt durchführen zu lassen.